1 Beratung

Beratung § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen fordert die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche.


Hierbei beraten wir Sie unter anderem

•    zu allen Fragen rund um die häusliche Pflege
  zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen
•    zu Zusatzleistungen der Pflegeversicherung
wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege
und Entlastungsbetrag
•    zur Finanzierung sämtlicher Pflegeleistungen
  zum Einsatz von Pflegehilfsmitteln
Gestaltung & Konzeption Gildner Werbeagentur