Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Wir betreuen Ihre Angehörigen im Verhinderungsfall der Pflegeperson stundenweise.
Bei häuslicher Pflege, die bereits länger als sechs Monate andauert, ist die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege möglich. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist.
Für die Gewährung der Verhinderungspflege ist es nicht nötig, dass die Pflegeperson abwesend ist.
Die Kosten werden jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 1.612,00 € übernommen.